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VKF-Richtlinien: Brandschutz in der Schweiz

Kaminliebhaber aus der Schweiz müssen seit Januar 2015 nicht mehr die umfangreichen Vorschriften für Kaminofen der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) erfüllen, denn es gibt eine neue Regelung. Diese soll nicht nur zeitsparend für Kaminbesitzer sein, sondern auch den Import moderner Kaminöfen aus der EU in die Schweiz vereinfachen und ihren Verkauf erleichtern.

Alte & neue Brandschutzvorschriften in der Schweiz

Im direkten Vergleich zu anderen Ländern verfügt die Schweiz über sehr strenge Sicherheitsstandards im Brandschutz – diese gelten auch weiterhin und wurden nicht gelockert. Lediglich der Prozess zum Verkauf und Kauf eines Kaminofens wurde einfacher gestaltet.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten in der Schweiz neue Brandschutzbestimmungen. Vorher musste jeder Kaminofenverkäufer definierte Prüfungen bestehen. Außerdem durften vor 2015 nur Produkte mit spezieller VKF-Zulassung in der Schweiz verkauft werden. 

Die neue Brandschutzbestimmung legt fest, dass lediglich eine Leistungserklärung (Declaration of Performance) benötigt wird. Sie muss in allen 3 Amtssprachen der Schweiz – also Deutsch, Französisch und Italienisch – verfasst werden. Für die Käufer gilt lediglich eine Informationspflicht, somit müssen diese sich die Leistungserklärung ihres Kamins beschaffen und sich über die Brandschutzbestimmungen informieren.

Für welche Produkte gilt die neue Brandschutzverordnung?

Kaminofen von Edilkamin

Die Produkte, für welche diese Brandschutzverordnung gilt, sind:

  • Cheminées und Heizeinsätze (EN 13229)
  • Cheminéeöfen (EN 13240)
  • Herde (EN 12815)
  • Pelletöfen (EN 14785)
  • Speicheröfen (EN 15250)
  • Abgasanlagen (EN 1856 01, EN 14471)

Wenn Sie in der Schweiz leben und vorhaben, sich einen neuen Herd oder Kamin anzuschaffen, sollten Sie sich vorher über die Brandschutzbestimmungen in Kenntnis setzen. Verkäufer sollten die Leistungserklärung bestenfalls schon vor dem Einbau der Produkte einreichen, um sicherzustellen, dass die zuständige Brandschutzbehörde rechtzeitig über alle nötigen Informationen verfügt.

Zulassungserklärung: Sicherheitsabstände, Dämmstärken & Brandschutzbestimmungen

Die Zulassungserklärung umfasst die Grundanforderungen des Brandschutzes. Dabei müssen Sie die Gesetzesgrundlagen beachten. Grundsätzlich umfassen diese die einzuhaltenden Sicherheitsabstände und Dämmstärken. Außerdem finden Sie in der Zulassungserklärung auch exakte Typenbezeichnungen und Hinweise zu den Emissionswerten.

Sicherheitsabstände – die Richtwerte

Bei Kaminöfen müssen bestimmte Sicherheitsabstände zu Wänden, Gegenständen und entflammbaren Bauteilen eingehalten werden, um eine schöne Atmosphäre ohne das Risiko eines Brandes gewährleisten zu können.

Die Mindestabstände variieren je nach Kaminofen-Modell, weshalb Sie diese unbedingt in der Leistungserklärung noch mal nachlesen sollten. Außerdem werden die Sicherheitsabstände oft auch in der Bedienungsanleitung festgehalten.

kaminbodenplatte funkenschutzplatte aus glas
Kaminbodenplatte aus Glas

Richtwerte sind etwa:

  • 20 cm zwischen Rückseite und Wand
  • 30 cm zu jeweils beiden Seiten
  • 65 cm zu jeweils beiden Seiten, bei Seitenscheiben
  • 20 cm zwischen Rauchrohr und Decke
  • 80 cm vor der Frontverglasung
Wichtig: Direkt vor dem Kaminofen und an den Seiten muss auch der Fußboden brandsicher sein. Beispiele für einen feuerfesten Boden sind Fliesen, Metall, Glas oder Naturstein. Mit einer Funkenschutzplatte sichern Sie den Boden um den Kamin ab.

Richtwerte für einen brandsicheren Fußboden sind etwa 50 cm vor und 30 cm ab der Füllöffnung neben dem Kaminofen auf beiden Seiten. Hier sollten Sie ebenfalls einen Blick in die Leistungserklärung oder Bedienungserklärung werfen, da auch diese Werte bei verschiedenen Modellen unterschiedlich sein können.

Dämmungen

Neben den Sicherheitsabständen sind auch Wärmedämmplatten wichtige Brandschutzvorkehrungen, die Sie vor der Anschaffung eines Kaminofens erfüllen sollten. Wenn es in der Nähe des neuen Kamins Wände gibt, die aus brennbarem Material bestehen, sollten diese mit Wärmedämmplatten geschützt werden, um zu verhindern, dass diese aufgrund der starken Hitze anfangen zu brennen.

Der Kamin selber sollte ebenfalls mit Dämmstoffen ausgestattet sein, sodass die Wärme nur in die gewollten Richtungen ausgestrahlt wird. So nutzen Sie auch die Heizleistung optimal aus. Ohne Dämmung kommt es zu einer vielseitigen Wärmeausbreitung, bei welcher die Wände und der Boden mit aufgeheizt werden. Dies kann durch Ausdehnung des Materials bei Hitze zu Sachschäden und schlimmstenfalls zum Brand führen. Die richtigen Dämmstärken finden die zukünftigen Kaminbesitzer in ihren Bedienungsanleitungen und in der Zulassungserklärung.

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Brandschutz in der Schweiz: Luftzufuhr, Schornsteinvorschriften & Co.

Vor der Anschaffung eines Kaminofens sollten Sie außerdem die Brandschutzfaktoren eines feuerfesten Untergrunds, einer Luftzufuhr, der richtigen Ofenrohre und die Schornsteinvorschriften beachten. 

Prüfen Sie die Schornsteindämmung, da nicht gedämmte Schornsteine oft unter Feuchtigkeitsschäden leiden. Für eine Isolierung kommen verschiedene Materialien infrage. Das Dämmen des Schornsteins sorgt ebenfalls dafür, dass die Wärme nicht zu schnell entweicht. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Schornsteinfeger.

Über gegebene Vorschriften sollten Sie sich im Voraus informieren und diese auch für die eigene Sicherheit einhalten. Zudem ist die regelmäßige Kontrolle sowie Reinigung des Kaminofens und Schornsteins von großer Bedeutung.

Deklarierung: Leistungserklärungen finden und ausfüllen – mit dem HKI

Die Leistungserklärung zu einem Schornstein finden Sie meist auf der Website des Herstellers. Zusätzlich bekommen Käufer eines Kamins diese gemeinsam mit der Bedienungsanleitung und Rechnung zugestellt. 

Auf dem Onlineportal des deutschen Industrieverbands HKI sind fast alle Zulassungserklärungen der in der Schweiz verkauften Feuerstellen öffentlich zugänglich. Außerdem können Sie dort nachschauen, ob ein Kaminofen den offiziellen Anforderungen der VKF entspricht. Diese Information ist auch auf den Websites der Verkäufer zu finden – die offiziellen Angaben des HKI sind jedoch zu 100 % vertrauenswürdig und richtig. 

Unternehmen, die ihre Zulassungserklärung noch einreichen müssen, finden bei dem Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP Anleitungen zum Ausfüllen der Leistungserklärungen.

Was passiert mit der alten Verordnung?

Am 01.01.2015 kam es zum Wechsel von der vorherigen VKF-Verordnung zur neuen Leistungserklärung (Declaration of Performance). In ihr werden die Grundanforderungen des Brandschutzes festgehalten.

Gut zu wissen: Nach der Übergangsphase war die VKF-Verordnung ab dem 30.06.2015 ungültig und darf im Vollzug nicht mehr zwingend eingefordert werden.

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Während die Anforderungen an den Brandschutz bei Öfen zwar nicht gelockert wurden, bietet die neue Verordnung eine deutlich flexiblere Anschaffung neuer Kaminöfen. Schauen Sie sich gerne in unserem Shop um!

Was ist die VKF Verordnung?

Seit dem 1. Januar 2015 gelten in der Schweiz neue Brandschutzbestimmungen. Vorher musste jeder Kaminofenverkäufer im Zuge der VKF-Verordnung definierte Prüfungen bestehen. Außerdem durften vor 2015 nur Produkte mit spezieller VKF-Zulassung in der Schweiz verkauft werden. 

Welche Produkte sind von der aktualisierten VKF Verordnung betroffen?

Grundsätzlich sind alle Produkte Teil der Verordnung, die dies auch bereits vor der Anpassung waren. Dies gilt für Kamin- und Heizeinsätze, Kamin- und Schwedenöfen, Pelletöfen, Speicheröfen sowie für Holzherde.