Kaminofen

Brennholzverbot ja oder nein – das müssen Sie jetzt wissen!

Wenn man an Heizen denkt, ist das Thema Kaminholz oft eine der ersten Assoziationen. Stand 2023 heizen in Deutschland rund 1,1 Millionen Haushalte mit Scheitholz, Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Im Angesicht der vielen neuen Verordnungen zum Thema Heizen, stellt sich da natürlich die Frage, inwiefern das Heizen mit Holz Zukunft hat. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie alles über die aktuelle politische Situation und die Frage, ob das Heizen mit Holz in Zukunft verboten werden soll.

Inhalt

Heizen mit Holz – nachhaltig oder nicht?

Das Heizen mit Holz ist schon seit einiger Zeit Thema verschiedenster Debatten. Zwar zählen Pellets zu den erneuerbaren Energien, jedoch ist das Verbrennen von Holz nur dann klimaneutral, wenn auch eine entsprechende Anzahl an Bäumen nachwächst – hier ist die Gesamtbilanz entscheidend. Solange der Rohstoff nachhaltig bewirtschaftet wird, bietet Brennholz unter anderem folgende Vorteile:

  • Bei einer positiven Gesamtbilanz binden die Bäume das beim Verbrennen auftretende CO₂ – die CO₂-Bilanz ist damit ausgeglichen
  • Laut der Forstwirtschaft stammt eine Vielzahl von Brennholz aus Waldrest- und Durchforstungsholz, dass für die Holzindustrie nicht nutzbar ist und somit Abfall wäre.
  • Brennholz erlaubt es dem Verbraucher genau zu planen, wann er die Wärme benötigt und die Ressource genau dann einzusetzen. Bis dahin kann das Brennholz ohne Probleme gelagert werden.
Tipp: Achten Sie beim Kauf von Brennholz darauf, dass es aus der Region kommt. So vermeiden Sie unnötige Transportwege und stellen sicher, dass das Holz nicht illegal geschlagen wurde.
Kamofen Austroflamm Clou compact 2.0
Kaminofen von Austroflamm

Ein oft diskutierter Nachteil von Holz als Brennstoff ist die Produktion von Feinstaub, die insbesondere bei älteren Ofenmodellen ohne Feinstaubfilter vermehrt auftritt.

Die aktuelle politische Situation

Derzeit sieht es so aus, als wenn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 strengere Regeln für das Heizen mit Holz vorsieht. Insbesondere bei Neubauten oder Neuanschaffungen gelte dann der neu eingeführte Paragraf 71g im GEG, der Kombinationspflicht vorsieht: Das bedeutet, dass der Verbraucher zusätzlich zur neuen Holzheizung ebenfalls eine Solaranlage oder eine Photovoltaikanlage einbauen müsste. Außerdem muss die Heizungsanlage mit einem Pufferspeicher ausgestattet werden. 

Die neue Gesetzesänderung hätte die Folge, dass der Einbau einer Heizungsanlage mit fester Biomasse zukünftig nicht nur teurer, sondern auch komplizierter werden würde. Denn um die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht erfüllen zu können, führt kein Weg an einer Hybridlösung vorbei. Eine Nachrüstpflicht, die für bereits bestehende Holzheizungen gilt, gibt es bisher nicht. Ebenso gibt es auch kein allgemeines Brennholzverbot der EU.

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Auch weiterhin befürwortet eine politische Mehrheit die energetische Nutzung von Holz. Der Verbrauch von Öl und Gas soll gesenkt werden. Ziel ist es, dass ab dem Jahr 2025 alle neuen Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit dieses Ziel in den nächsten zwei Jahren erreicht werden kann, empfiehlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mehrere Energieträger – einer davon feste Biomasse. Es ist also nicht davon auszugehen, dass die Verwendung von Brennholz in naher Zukunft verboten wird.

Effiziente und emissionsarme Nutzung Ihres Kaminofens

Kaminofen Gussofen Dovre Saga 101 - schwarz lackiert
Gussofen der Marke Dovre – schwarz lackiert.

Wer nicht auf die Gemütlichkeit seines Kaminofens verzichten möchte und auf der sicheren Seite sein will, sollte schon jetzt darauf achten, dass der eigene Kaminofen möglichst effizient und emissionsarm betrieben wird. Dafür ist es wichtig, dass Sie diese drei Punkte beachteten:

  1. Nutzen Sie geeignete Brennstoffe: Feuchtes Holz, Altpapier oder auch behandeltes Holz können zu einer vermehrten Qualm-, Gas- oder Dampfproduktion führen und damit umwelt- und gesundheitsschädlich sein.
  2. Heizen Sie korrekt: Für ein möglichst effizientes Heizen sollten Sie darauf achten, dass Sie eine ausreichende Luftzufuhr gewährleisten. Nur so wird die Flamme mit ausreichend Sauerstoff versorgt und der Kamin kann seine maximale Leistung erbringen. Außerdem ist es notwendig, dass Sie Ihren Kamin regelmäßig reinigen und warten lassen. Ihr Schornsteinfeger kann Sie z. B. über Veränderungen in Ihren Emissionswerten informieren, womit Sie Glanzruß vorbeugen können.
  3. Ziehen Sie einen Feinstaubfilter in Betracht: Während neuere Geräte, wie die in unserem Shop, bereits so aufgerüstet sind, dass Emissionen möglichst niedrig gehalten werden, ist es insbesondere bei älteren Modellen sinnvoll, einen Feinstaubfilter nachzurüsten. Dieser sorgt dafür, dass der produzierte Feinstaub gefiltert und Grenzwerte der neuen Kaminofenverordnung eingehalten werden.
Gut zu wissen: Alle unsere Öfen halten die erforderlichen Grenzwerte der Kaminofenverordnung ausnahmslos ein. Orientieren Sie sich gerne an der angegebenen Energieeffizienzklasse und freuen Sie sich auf ein effizientes und sauberes Heizen mit unserer großen Auswahl an Kaminöfen der Klasse A und A+.

FAQ:

Wird heizen mit Holz verboten?

Schornstein mit Rauch

Das Heizen mit Holz wird nicht verboten. Allerdings werden derzeit neue Regeln eingeführt, die dafür sorgen, dass die Neuanschaffung von Holzöfen in der Zukunft eventuell mit mehr Aufwand und Kosten verbunden wäre.

Hat Heizen mit Holz Zukunft?

Brennender Holzofen

Brennholz bringt einige Vorteile mit sich, die dafür sorgen, dass es auch zukünftig ein relevanter Energieträger bleiben wird. Die feste Biomasse gilt als klimaneutral und Träger für erneuerbare Energien und spielt damit eine wichtige Rolle in der Erreichung der Klimaziele für 2025.

Hat die EU das Heizen mit Holz verboten?

Flagge der EU

Das Heizen mit Holz wurde weder von Deutschland noch von der EU verboten. Zukünftig wird es lediglich beim neuen Einbau von Holzheizungen weitere Beschränkungen geben.

Welche Holzheizung ist noch erlaubt?

Verschiedenes Holz vor Kamin

Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen. Das bedeutet, sie müssen in Bezug auf die Kohlenmonoxidwerte, die Feinstaubbelastung und den Wirkungsgrad bestimmte Grenzwerte erreichen. Zukünftig soll laut den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes bei dem neuen Einbau einer Heizungsanlage, die feste Biomasse verwendet, außerdem darauf geachtet werden, dass dies in Kombination mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage geschieht und die Heizungsanlage mit einem Pufferspeicher ausgestattet ist.