Schornstein

Schornsteinfeger steuerlich absetzen – So geht’s

Wer einen Kamin hat, wird bereits häufig Erfahrungen mit dem Schornsteinfeger gesammelt haben. Sie kehren den Kamin, reinigen das Kaminrohr, führen Wartungsarbeiten durch, sorgen für Prüfungs- und Messarbeiten und bieten umfassende Dienstleistungen rund um Ihren Kamin. Doch lassen sich die Leistungen des Schornsteinfegers steuerlich absetzen? Und was gibt es an dieser Stelle zu beachten? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Schornsteinfegerkosten selbst steuerlich absetzen können.

Voraussetzungen, um Schornsteinfeger-Kosten von der Steuer abzusetzen

Bis 2014 zählte die Arbeit des Schornsteinfegers noch nicht zu den „haushaltsnahen Leistungen“. Das hat sich mittlerweile geändert.

Grundsätzlich zählen die Dienste eines Schornsteinfegers zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. So ist es möglich, die damit verbundenen Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Wichtig ist jedoch, dass Sie eine Rechnung der Schornsteinfeger-Kosten besitzen. Nur bei einem Dokument mit allen relevanten Firmendaten und ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie später Ihr Geld zurück.

Wichtig: Achten Sie zudem darauf, dass reine Neubaumaßnahmen steuerlich nicht gefördert werden können. 

Die Arbeit des Schornsteinfegers sollte sich aus diesem Grund nur auf die Wartung und Reparatur fokussieren. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann den Schornsteinfeger steuerlich absetzen.

Welche Leistungen des Schornsteinfegers sind absetzbar?

Die folgenden Leistungen des Schornsteinfegers sind einzeln von der Steuer absetzbar:

  • Anfahrts- und Transportkosten
  • Verbrauchsmittelkosten
  • Maschinenkosten
  • Arbeits- und Lohnkosten
  • Entsorgungskosten

Wichtig ist jedoch, dass all diese Leistungen nur zu 20 Prozent abgesetzt werden können. Weitere Grenzwerte gibt es für die maximale Erstattung, die bei jährlich 1.200 Euro liegt. Diese Grenze bezieht sich allerdings nicht nur auf die Leistungen des Schornsteinfegers, sondern auf sämtliche Handwerksleistungen. Bezahlen Sie zudem immer per Überweisung, um Transaktionen aus Sicht des Finanzamts nachvollziehbar zu machen. Nur so werden die Kosten auch steuerlich später anerkannt.

Schornsteinfeger-Kosten in der Steuererklärung absetzen

Da Sie die Steuererklärung für das laufende Jahr erst im nächsten Jahr beim Finanzamt einreichen, wird auch die Erstattung der Kosten etwas auf sich warten lassen. Bewahren Sie die Rechnungen für die Leistungen des Schornsteinfegers daher immer auf, um bei möglichen Nachfragen durch das Finanzamt über den erforderlichen Beleg zu verfügen. Die Rechnung selbst kann hierbei nur einmal pro Haushalt abgesetzt werden, wodurch natürlich auch nur eine Person Erstattungen erhält.

Sobald Sie mit Ihrer Steuererklärung beschäftigt sind, tragen Sie die bisherigen Kosten für den Schornsteinfeger auf der dritten Seite des Hauptformulars ein. Die entsprechende Kategorie finden Sie unter der Bezeichnung „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“. Behalten Sie auch hier die 20 Prozent Regel im Kopf. So erhalten Sie bis zu 1.200 Euro zurück, wodurch Rechnungen mit maximal 6.000 Euro absetzbar werden.

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Lässt sich der Schornsteinfeger nur von Eigentümern absetzen?

Unterschiede zwischen Eigentümern und Mietern gibt es für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht. Wichtig ist nur, dass die Rechnung immer vom jeweiligen Auftraggeber bezahlt und auch über die Steuer an das Finanzamt übermittelt wird. Sollten Sie die Kosten für den Schornsteinfeger direkt über Ihre Nebenkosten an den Vermieter erstatten, stellt auch dies kein Problem dar.

Gut zu wissen: In diesem Fall können Sie die Summe aus Ihrer Nebenkostenabrechnung entnehmen und ebenfalls im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen. So profitiert nicht nur der Eigentümer von den Vorteilen.

So häufig sollten Sie Ihren Schornstein reinigen lassen

Je nach Art Ihrer Heizung muss der Schornsteinfeger in festen Intervallen erscheinen. Die erbrachten Leistungen umfassen das klassische Kehren und die Überprüfung, aber auch die Messung bei älteren und jüngeren Kesseln. In der Regel machen nicht Sie die Termine, sondern erhalten diese durch eine Mitteilung an der Tür. Doch wie oft stattet Ihnen der Schornsteinfeger einen Besuch ab?

HeizungsartWartungshäufigkeit
Ölheizungjährliches Kehren + Prüfung, 2-jährige Messungen bei älteren Kesseln als 12 Jahre, 3-jährige Messungen bei jüngeren Kesseln
Ölbrennwertheizungjährliches Kehren + Prüfung, 2-jährige Messungen bei älteren Kesseln als 12 Jahre, 3-jährige Messungen bei jüngeren Kesseln
Gasheizungjährliches Kehren + Prüfung, 2-jährige Messungen bei älteren Kesseln als 12 Jahre, 3-jährige Messungen bei jüngeren Kesseln
Gasbrennwertheizungjährliches Kehren + Prüfung, keine Messungen bei älteren Kesseln als 12 Jahre, ebenfalls keine Messungen bei jüngeren Kesseln
Festbrennstoffkesseldreimal pro Jahr Kehren + Prüfung, 3-jährige Messungen bei älteren Kesseln als 12 Jahre, 3-jährige Messungen bei jüngeren Kesseln

Diese Kosten entstehen durch den Schornsteinfeger

Welche Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen des Schornsteinfegers entstehen, hängt in der Regel von der Art Ihrer Heizung ab. Bei klassischen Öl- und Gasheizungen kosten die Besuche des Schornsteinfegers in der Regel nicht mehr als 50 Euro. Lediglich bei Festbrennstoffkesseln liegen die Kosten bei rund 70 Euro und somit im direkten Vergleich etwas höher als bei anderen Heizungsarten.

Wer die Schornsteinfeger-Kosten absetzen möchte, erhält etwas zurück. Durch die Ersparnis von bis zu 20 % der Kosten werden die Besuche in der Regel nicht zur finanziellen Belastung. So haben Sie immer die Möglichkeit, alle Handwerksleistungen vergünstigt in Anspruch zu nehmen.

Feuer-Fuchs-Überblick

Sie möchten selbst die Kosten für Ihren Schornsteinfeger absetzen? Dann haben wir die wichtigsten Aspekte und Voraussetzungen für Sie zusammengestellt. So sehen Sie auf einen Blick, was es beim Absetzen zu beachten gibt und wie viel Geld Sie konkret zurückerhalten:

  • 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.200 Euro, sind absetzbar.
  • Die Leistungen müssen der Reparatur oder Wartung dienen.
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen aufbewahrt werden.
  • Die Bezahlung ist nur per Überweisung möglich, um erstattet zu werden.
  • Abgesetzt wird die Arbeit seit 2019 als haushaltsnahe Dienstleistung.
  • Sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Kosten des Schornsteinfeger-Dienstes absetzen.

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FAQ

Was kostet mich der Besuch des Schornsteinfegers?

Welche Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen des Schornsteinfegers entstehen, hängt in der Regel von der Art Ihrer Heizung ab. Bei klassischen Öl- und Gasheizungen kosten die Besuche des Schornsteinfegers in der Regel nicht mehr als 50 Euro. Lediglich bei Festbrennstoffkesseln liegen die Kosten bei rund 70 Euro und somit im direkten Vergleich etwas höher als bei anderen Heizungsarten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Schornsteinfeger von der Steuer abzusetzen?

Geldscheine und Münzen

Grundsätzlich zählen die Dienste eines Schornsteinfegers zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. So ist es möglich, die damit verbundenen Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Wichtig ist jedoch, dass Sie eine Rechnung der Schornsteinfeger-Kosten besitzen. Nur bei einem Dokument mit allen relevanten Firmendaten und ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie später Ihr Geld zurück.