Kaminofen

Rechtliche Bestimmungen und Voraussetzungen beim Kauf eines Kaminofens

Sie möchten sich einen Kaminofen zulegen und behagliche Wärme in Ihre vier Wände bringen? Aber Sie sind unsicher, ob bei Ihnen der Anschluss eines Kamins überhaupt möglich ist und welche gesetzlichen Vorschriften es gibt?
Tatsächlich sind beim Kauf eines Kaminofens verschiedene Einschränkungen und gesetzliche Verordnungen zu beachten. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln insbesondere die räumlichen Voraussetzungen, den Brandschutz und die Abnahme durch einen Fachmann. Aber seien Sie unbesorgt – mithilfe dieses Artikels können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Aspekte verschaffen und im Zweifelsfall hilft Ihnen ein Schornsteinfeger zuverlässig weiter. Wenn Sie diese Punkte in Ihre Planung miteinbeziehen, können Sie schon bald Ihren neuen Kaminofen genießen.

Rechtliche Bestimmungen und Voraussetzungen beim Kauf eines Kaminofens

Der Schornstein

Grundvoraussetzung für die Installation eines Kaminofens ist ein geeigneter Schornstein. Dieser führt nicht nur die Rauchgase ab, sondern erzeugt auch den Sog, welcher die Versorgung des Kamins mit Sauerstoff gewährleistet. Kamin und Schornstein bilden ein System und sollten dementsprechend aufeinander abgestimmt sein. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Schornsteinfeger zu klären, ob Ihr Schornstein für einen Kamin geeignet ist und was beim Anschluss des Kamins an die Abgasanlage zu beachten ist. So sind unter anderem die wirksame Schornsteinhöhe, der Förderdruck sowie die Temperaturklasse der Anlage wichtige Kriterien.

Brandschutzbestimmungen und Mindestabstände

Auch bezüglich des Brandschutzes sollten Sie das Gespräch mit dem Schornsteinfeger suchen. Generell muss ein Mindestabstand des Kamins zu den Wänden von 20 cm eingehalten werden. Verfügt der Kaminofen über eine Seitenscheibe, sind 65 cm Abstand Pflicht. Soll der Kamin auf brennbaren Bodenbelägen wie Holz oder Laminat abgestellt werden, muss eine feuerfeste Bodenplatte zwischen Kamin und Boden angebracht werden, welche an den Seiten min. 30 cm und nach vorne min. 50 cm über den Grundriss des Kamins hinausgeht. Ferner dürfen sich im vorderen Bereich, also dem Strahlungsbereich, in einem Umkreis von 80 cm keine brennbaren Materialien wie Möbel befinden.
Die individuellen Abstände für Ihren Kamin können auch den Herstellerangaben entnommen werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob Boden, Wand und Decke brennbar sind oder nicht, da dies zu abweichenden Sicherheitsabständen führen kann.

Gesetzliche Bestimmungen für Kaminöfen

Neben den Brandschutzbestimmungen sollte beim Kauf eines Kamins darauf geachtet werden, dass er den DIN-Normen entspricht und das CE-Zeichen aufweist. So können Sie sicher sein, dass der Kamin durch eine zertifizierte Prüfstelle geprüft und zugelassen wurde und europäischen Normen entspricht.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder auch 1. BlmSchV schreibt vor, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid ein Kaminofen emittieren darf. Diese Grenzwerte werden von modernen zertifizierten Kaminöfen bei Weitem nicht erreicht, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen, in den nächsten Jahren Ihren Kamin nachrüsten zu müssen. Allerdings gibt es einige Städte und Gemeinden, in welchen deutlich strengere Richtlinien bezüglich der Schadstoffbelastung gelten. Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Ihr Wohnort von schärferen Verordnungen betroffen ist und ob Sie weitere landesbauliche und kommunale Vorschriften beachten müssen.

Abnahme durch den Schornsteinfeger

Bevor Sie den Kaminofen in Betrieb nehmen können, muss dieser von einem Schornsteinfeger abgenommen werden. Dieser prüft, ob der Kamin sachgerecht angeschlossen wurde und allen gesetzlichen Normen entspricht sowie ob der Brandschutz berücksichtigt wurde. Im Idealfall haben Sie sich bereits vorher durch Ihren Schornsteinfeger beraten lassen, sodass mögliche Beanstandungen von vornherein ausgeschlossen sind.

Nach der Prüfung wird Ihnen ein Feuerstättenbescheid ausgehändigt. Die Kosten für die Abnahme belaufen sich je nach Aufwand auf bis zu 40 Euro.

Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger finden Sie leicht auf der Seite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Seit 2013 dürfen aber auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerker viele Aufgaben übernehmen.

Die Installation des Kaminofens

Das Anschließen des Kaminofens ist eine technisch äußerst anspruchsvolle Aufgabe, welche man einem Fachmann überlassen sollte. So können Sie sicher sein, dass die Installation sachgerecht durchgeführt wird. Dies ist nicht nur hinsichtlich der Funktionalität und Sicherheit des Kaminofens, sondern auch aufgrund möglicher Gewährleistungsansprüche, äußerst wichtig.

Nicht alle Brennstoffe sind erlaubt

Das Verwenden von Papierbriketts, Zeitung, Pappe, sonstiger Abfälle sowie von Brennstoffen auf Erdölbasis (wie Paraffin-Brennscheite) ist zum Befeuern des Kaminofens nicht erlaubt. Missachtet man dies kann ein Bußgeld drohen, da beim Verbrennen dieser Stoffe übermäßig viele Emissionen ausgestoßen werden. Dies ist auch schädlich für die Anlage, da es zu Rußablagerungen kommen kann. Ferner verbrennt Papier und Pappe nicht richtig; eine feine Asche bleibt über, die leicht beim Öffnen des Kaminofens aufgewirbelt wird. Papier und Paraffin Brennstoffe gehören also nicht nur aufgrund der geringen Heizleistung nicht in den Kaminofen. Einen Überblick über geeignete Brennstoffe für Ihren Kaminofen, die Sie bedenkenlos verwenden können, finden Sie in einem weiteren Blog Beitrag von Feuer-Fuchs.